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„Standortvorteil“ und „Mehrheitssicherung“: Kritiker finden wenig Gutes am neuen Wahlrecht der schwarz-gelben Regierung. Nun klärt das Verfassungsgericht, ob die Neuregelung rechtmäßig ist.
taz.de
Was für ein kleingeistiges Geschwurbel ! Da streitet man sich über poplige Zweitstimmen, die es ermöglichen könnten oder auch nicht, das es einen Abgeordneten mehr gegeben hätte ! Wir haben ohnehin viel zuviele Abgeordnete ! Der ganze Politapperrat ist total aufgebläht. Wozu brauchen wir über 600 BTA ? Das Wahl,-und Parteiensystem ist für die Tonne welches sich einen Machterhalt bis in alle Zeiten gesichert hat !